Aufgrund Ihres Interessenschwerpunktes im Arbeitsrecht beschäftigt sich Frau Rechtsanwältin Redmer-Rupp bereits seit Ihrer Ausbildung durchgängig mit den speziellen Fragen des Individualarbeitstrechtes und verfügt daher über langjährige praktische Erfahrungen in diesem Bereich.
Dabei berät und vertritt sie unsere Auftraggeber sowohl außergerichtlich als auch bei Auseinandersetzungen vor Gericht. Da sich Frau Rechtsanwältin Redmer-Rupp ganz bewusst dafür entschieden hat, Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu vertreten, kennt sie hierdurch die Sichtweise der jeweiligen Gegenseite und kann dieses Wissen für den Mandanten zielführend einsetzen. Dabei beinhalten unsere Lösungsansätze neben der rechtlichen Wertung immer auch eine Berücksichtigung der wirtschaftlichen Ziele sowie der persönlichen und ggf. familiären Situation.
Das Spektrum unserer Tätigkeiten im Arbeitsrecht ist weit gefächert und die unten aufgeführten Punkte stellen lediglich einen Ausschnitt dar.
Bitte beachten Sie dabei, dass insbesondere das Arbeitsrecht von kurzen Fristen geprägt ist. So muss beispielsweise eine Kündigungsschutzklage bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung erhoben werden. Regelmäßig sind darüber hinaus vertragliche und/oder tarifvertragliche Ausschlussfristen zu beachten. Werden diese Fristen nicht eingehalten, droht der Verlust Ihres Anspruchs.
Im Bereich des Arbeitsrechtes vertreten wir Sie insbesondere bei:
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