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Personenschäden -
Welche Ansprüche stehen mir zu, wenn ich verletzt werde?

“Ihre Beeinträchtigungen können wir leider nicht ungeschehen machen.
Die gesetzlich vorgesehene Kompensation dafür setzen wir für Sie durch!”

Von einem Moment auf den anderen kann es geschehen:

Sie werden ohne Ihr Verschulden verletzt.

In den meisten Fällen ist die Verletzung Folge eines Verkehrsunfalls. Aber auch andere Fälle, wie z. B. eine Schädigung aufgrund der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten (z. B. Räum- und Streupflicht) sind nicht selten.

Gut, wenn Sie dann auf eine kompetente Beratung und Vertretung zurückgreifen können.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung bieten wir Ihnen diese Beratung und sorgen dafür, dass Sie den Ausgleich erhalten, der Ihnen nach dem Gesetz zusteht..

Häufig besteht bei Mandanten die Vorstellung, dass sich Ihre Ersatzansprüche auf die Zahlung von Schmerzensgeld beschränken.

Wussten Sie, dass Ihnen darüber hinaus zahlreiche weitere Ersatzansprüche zustehen können?

Haushaltsführungsschaden
Erwerbsschaden
vermehrte Bedürfnisse

-um nur einige zu nennen- sind vom Schädiger ebenfalls zu ersetzen.

Sie haben einen Personenschaden erlitten?

Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf (Kontaktformular, Email oder telefonisch  02232-969073 )! Wir kümmern uns umgehend um Ihr Anliegen.

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzhinweise.

TELEFON:
+49 (0)2232 969073

TELEFAX:
+49 (0)2232 969078

Burgstr. 2
50321 Brühl

Überlassen Sie Ihr Recht nicht anderen, sondern uns!

Wir nehmen Ihre Interessen wahr!