Von einem Moment auf den anderen kann es geschehen:
Sie werden ohne Ihr Verschulden verletzt.
In den meisten Fällen ist die Verletzung Folge eines Verkehrsunfalls. Aber auch andere Fälle, wie z. B. eine Schädigung aufgrund der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten (z. B. Räum- und Streupflicht) sind nicht selten.
Gut, wenn Sie dann auf eine kompetente Beratung und Vertretung zurückgreifen können.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung bieten wir Ihnen diese Beratung und sorgen dafür, dass Sie den Ausgleich erhalten, der Ihnen nach dem Gesetz zusteht..
Häufig besteht bei Mandanten die Vorstellung, dass sich Ihre Ersatzansprüche auf die Zahlung von Schmerzensgeld beschränken.
Wussten Sie, dass Ihnen darüber hinaus zahlreiche weitere Ersatzansprüche zustehen können?
Haushaltsführungsschaden
Erwerbsschaden
vermehrte Bedürfnisse
-um nur einige zu nennen- sind vom Schädiger ebenfalls zu ersetzen.
TELEFON:
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