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Fachanwalt für Versicherungsrecht
Damit aus dem "Kleingedruckten" keine großen Probleme entstehen!

Viele Menschen halten ihren Versicherer für einen freundschaftlich verbundenen Partner an ihrer Seite. Auch wenn dieses Vertrauen in vielen Fällen gerechtfertigt ist kommt es auch vor, dass Versicherte im Schadenfall feststellen müssen, dass ihre Versicherung letztlich vor allem ein Interesse hat: möglichst wenig auszuzahlen. Dabei verstecken sich in den Versicherungsbedingungen häufig für den Laien unscheinbar wirkende Regelungen, die im Versicherungsfall den Unterschied zwischen Ablehnung oder Zahlung machen.
Gerade wenn es um größere Leistungen geht, sollten Sie darum möglichst früh einen spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht ist Herr Rechtsanwalt Patrick Rupp in nahezu allen Bereichen des Versicherungs- und Haftungsrechtes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung in dieser Spezialmaterie. Durch seine mehrjährige Tätigkeit in einer führenden deutschen Spezialkanzlei für Versicherungsrecht können häufig auch wertvolle Erfahrungen aus dem Blickwinkel eines Versicherers in die Bearbeitung der Angelegenheit mit einfließen.

Im Bereich des Versicherungsrechtes vertreten wir Sie insbesondere in den folgenden Versicherungssparten:

  • BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG
  • PRIVATE UNFALLVERSICHERUNG
  • WOHNGEBÄUDEVERSICHERUNG
  • HAUSRATVERSICHERUNG
  • KfZ-VERSICHERUNG
  • REISEVERSICHERUNG
  • PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG/ KRANKENTAGEGELDVERSICHERUNG
  • PRIVATE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Welches versicherungsrechtliche Anliegen Sie auch haben, nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

(gerne per Kontaktformular, Email oder telefonisch  02232-969073 )! Wir kümmern uns umgehend um Ihr Anliegen.

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzhinweise.

TELEFON:
+49 (0)2232 969073

TELEFAX:
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Burgstr. 2
50321 Brühl

Überlassen Sie Ihr Recht nicht anderen, sondern uns!

Wir nehmen Ihre Interessen wahr!